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Von der EU gefordert, von den Parlamentariern in Prag längst beschlossen, hat nun der Brünner Verfassungsgerichtshof die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung als nicht verfassungskonform erklärt. Die Verfassungsrichter entschieden einstimmig, dass die Erfassung und Speicherung von Daten über eine so große Zahl von Bürgern den Grundsätzen der Verfassung der Tschechischen Republik nicht entspricht, insbesondere nicht dem Recht auf Privatspäre. Tschechien ist somit nach Rumänien, Deutschland, Bulgarien und Zypern das fünfte EU-Land in dem ein Parlamentsbeschluss per Verfassungsgerichtshofurteil aufgehoben wurde. In Ungarn und Irland laufen noch die Verfahren.

Cartoon: Das Feigenblatt

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